EU-Vorschriften zur Reparierbarkeit: Was Sie wissen müssen

Michael Weber 20. Februar 2026

Die EU-Vorschriften zur Reparierbarkeit revolutionieren den Umgang mit defekten Geräten. Seit März 2021 gelten strengere Regeln für Hersteller. Was bedeutet das konkret für Sie?

Was sind die EU-Vorschriften zur Reparierbarkeit?

Die EU-Vorschriften zur Reparierbarkeit bilden einen Meilenstein in der europäischen Verbraucherschutzpolitik. Sie verpflichten Hersteller dazu, Ersatzteile und Reparaturanleitungen bereitzustellen. Ziel ist eine nachhaltigere Wirtschaftsweise.

Die wichtigsten Eckdaten

Seit dem 1. März 2021 müssen Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlschränke und Bildschirme reparaturfreundlicher konstruiert werden. Hersteller müssen Ersatzteile mindestens 10 Jahre lang verfügbar halten.

Welche Geräte sind betroffen?

Die Verordnung betrifft folgende Produktgruppen:

  • Waschmaschinen und Waschtrockner
  • Geschirrspüler
  • Kühl- und Gefriergeräte
  • Elektronische Bildschirme

Diese Geräte machen etwa 60% des Energieverbrauchs europäischer Haushalte aus.

Ihre neuen Rechte als Verbraucher

Recht auf Ersatzteile

Hersteller müssen kritische Komponenten wie Motoren, Pumpen und Thermostate verfügbar halten. Die Lieferzeit darf maximal 15 Werktage betragen.

Recht auf Reparaturanleitungen

Professionelle Reparaturbetriebe erhalten Zugang zu detaillierten Wartungshandbüchern. Dies fördert den Wettbewerb und senkt die Reparaturkosten.

Demontagefreundliche Konstruktion

Geräte müssen so konstruiert sein, dass wichtige Teile mit Standardwerkzeugen ausgetauscht werden können. Spezialwerkzeug ist nicht mehr erforderlich.

Vorteile der neuen Regelungen

Die EU-Vorschriften zur Reparierbarkeit bringen zahlreiche Vorteile:

  1. Längere Lebensdauer von Geräten durch einfachere Reparaturen
  2. Geringere Kosten durch Wettbewerb bei Ersatzteilen
  3. Weniger Elektroschrott und Umweltbelastung
  4. Mehr Transparenz über Reparierbarkeit vor dem Kauf

Der Repairability Index

Frankreich führte bereits 2021 einen Reparierbarkeitsindex ein. Dieser bewertet Geräte auf einer Skala von 1 bis 10. Die EU plant ein ähnliches Kennzeichnungssystem für ganz Europa.

„Das Recht auf Reparatur ist ein entscheidender Schritt zur Kreislaufwirtschaft.“ – EU-Kommission

Herausforderungen in der Praxis

Trotz positiver Entwicklungen bestehen Hürden:

  • Nicht alle Bauteile fallen unter die Pflicht
  • Herstellerspezifische Ersatzteile können teuer sein
  • Qualifizierte Fachbetriebe sind regional unterschiedlich verfügbar

Fazit: Mehr Rechte für Verbraucher

Die EU-Vorschriften zur Reparierbarkeit stärken Ihre Position als Verbraucher deutlich. Nutzen Sie diese Rechte bei defekten Geräten. Für professionelle Hilfe steht unser Service für Waschmaschinenreparatur Sankt Gotthard im Mühlkreis bereit.

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