Was sind Steuererleichterungen für Reparaturen?
Die Steuererleichterungen für Reparaturen sind ein staatlicher Anreiz, um Reparaturdienstleistungen in privaten Haushalten zu fördern und Schwarzarbeit zu bekämpfen. Technisch gesehen fallen diese unter die sogenannten "haushaltsnahen Handwerkerleistungen". Das bedeutet, Sie können einen Teil der Kosten für Handwerker, die in Ihrem Haushalt tätig werden, direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen. Dies ist eine effektive Methode, um die Kosten für die Instandhaltung Ihrer Haushaltsgeräte zu senken.
Gesetzliche Grundlagen nach § 35a EStG
Die rechtliche Basis für diesen Steuervorteil ist der § 35a des Einkommensteuergesetzes (EStG). Dieser Paragraph regelt die Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Für Reparaturen ist hierbei der Absatz 3 für Handwerkerleistungen relevant.
Welche Reparaturen sind steuerlich absetzbar?
Grundsätzlich können Sie die Steuererleichterungen für Reparaturen für eine Vielzahl von Arbeiten an Haushaltsgeräten in Anspruch nehmen. Wichtig ist, dass die Reparatur in Ihrem Haushalt, also vor Ort, stattfindet. Wenn Sie ein Gerät zur Reparatur in eine Werkstatt bringen, sind die Kosten leider nicht absetzbar.
Beispiele für absetzbare Kosten
Typische Fälle für die Anwendung der Steuererleichterung sind:
- Reparatur der Waschmaschine oder des Trockners im Waschkeller
- Wartung und Instandsetzung des Geschirrspülers in der Küche
- Reparatur des Kühlschranks oder des Backofens
- Austausch von Verschleißteilen direkt bei Ihnen zu Hause
Nicht nur die Reparatur selbst, auch die Anfahrtskosten des Technikers und die Kosten für die Nutzung seiner Maschinen und Werkzeuge können geltend gemacht werden.
So profitieren Sie von der Steuererleichterung: Schritt für Schritt
Um die Steuererleichterungen für Reparaturen korrekt zu nutzen, müssen Sie einige formale Kriterien erfüllen. Das Finanzamt prüft hier genau nach.
- Offizielle Rechnung anfordern: Bestehen Sie immer auf einer detaillierten Rechnung. Pauschalbeträge ohne Aufschlüsselung werden oft nicht anerkannt.
- Arbeitskosten separat ausweisen lassen: Der entscheidende Punkt! Nur die Arbeitskosten (Lohn), die Fahrtkosten und die Maschinenkosten sind absetzbar. Materialkosten (z.B. für Ersatzteile) sind explizit von der Steuererleichterung ausgenommen. Bitten Sie den Handwerker, diese Posten auf der Rechnung getrennt aufzuführen.
- Zahlung per Banküberweisung: Zahlen Sie die Rechnung niemals in bar! Das Finanzamt akzeptiert ausschließlich unbare Zahlungen, also Überweisungen, Lastschriften oder Kartenzahlungen. Der Zahlungsbeleg (Kontoauszug) dient als Nachweis.
- In der Steuererklärung eintragen: Die Summe der abzugsfähigen Kosten tragen Sie in der "Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen" Ihrer Einkommensteuererklärung ein.
Wie hoch ist der Steuervorteil?
Der Staat erstattet Ihnen 20 % der abzugsfähigen Kosten. Allerdings gibt es eine Obergrenze. Sie können pro Jahr Handwerkerrechnungen in Höhe von bis zu 6.000 Euro geltend machen.
Konkret bedeutet das:
- Maximale abzugsfähige Kosten: 6.000 € pro Jahr
- Maximaler Steuerbonus: 20 % von 6.000 € = 1.200 € pro Jahr
Dieser Betrag wird direkt von Ihrer festgesetzten Einkommensteuer abgezogen und wirkt sich somit unmittelbar aus. Die Nutzung der Steuererleichterungen für Reparaturen ist also finanziell sehr attraktiv.