Mangelhaftes Gerät - Ihre Rechte erklärt

Hans Müller 17. Februar 2026

Haben Sie ein defektes Produkt erhalten? Verzweifeln Sie nicht. Wir klären Sie umfassend über das Thema "Mangelhaftes Gerät - Ihre Rechte" auf und zeigen, wie Sie Ersatz oder Geld erhalten.

Es ist der Albtraum jedes Käufers: Sie haben viel Geld ausgegeben, aber das Produkt funktioniert nicht wie versprochen. Das Thema Mangelhaftes Gerät - Ihre Rechte ist komplex, aber für Verbraucher in Deutschland sehr vorteilhaft geregelt. Hier erfahren Sie, welche Ansprüche Sie gegen Verkäufer und Hersteller geltend machen können.

Was gilt als mangelhaftes Gerät?

Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Ware bei der Übergabe nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet. Dazu gehört auch, wenn eine Montageanleitung fehlerhaft ist (die sogenannte „IKEA-Klausel“). Wenn Sie feststellen: „Ich habe ein mangelhaftes Gerät - Ihre Rechte greifen sofort“, dann beziehen Sie sich meist auf die gesetzliche Gewährleistung.

Der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie

Viele Verbraucher verwechseln diese Begriffe. Es ist entscheidend, den Unterschied zu kennen:

  • Gewährleistung (Mängelhaftung): Dies ist ein gesetzliches Recht gegenüber dem Händler. Sie gilt 24 Monate bei Neuwaren. Hier geht es um Mängel, die bereits beim Kauf vorhanden waren (auch wenn sie sich erst später zeigen).
  • Garantie: Dies ist eine freiwillige Leistung, meist des Herstellers. Sie deckt oft die Funktionsfähigkeit für einen bestimmten Zeitraum ab, unabhängig vom Zustand bei Übergabe.

Wenn Sie sich über Mangelhaftes Gerät - Ihre Rechte informieren, ist die Gewährleistung meist der stärkere Hebel gegenüber dem Verkäufer.

Ihre vorrangigen Rechte: Die Nacherfüllung

Bevor Sie vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern können, hat der Händler das „Recht zur zweiten Andienung“. Sie können als Käufer zwischen zwei Optionen wählen:

  1. Nachbesserung: Der Händler repariert das Gerät auf seine Kosten.
  2. Nachlieferung: Der Händler tauscht das defekte Gerät gegen ein neues, mangelfreies aus.

Der Verkäufer muss dabei sämtliche Kosten für Transport, Arbeitsleistung und Material tragen (§ 439 BGB). Wichtig: Eine Pauschale für die Nutzung des defekten Geräts darf bei einer Ersatzlieferung nicht verlangt werden.

Die Beweislastumkehr

Seit 2022 wurde die Position der Verbraucher gestärkt. Zeigt sich ein Mangel innerhalb von 12 Monaten (früher 6 Monate) nach Kauf, wird gesetzlich vermutet, dass die Ware bereits bei Übergabe defekt war. Der Händler muss das Gegenteil beweisen, was oft schwierig ist. Nach Ablauf des Jahres müssen Sie beweisen, dass der Mangel von Anfang an bestand.

Wann gibt es Geld zurück?

Das Thema Mangelhaftes Gerät - Ihre Rechte umfasst auch den Rücktritt vom Kaufvertrag. Dies ist möglich, wenn:

  • Die Nacherfüllung zweimal fehlgeschlagen ist.
  • Der Händler die Nacherfüllung verweigert.
  • Eine gesetzte angemessene Frist erfolglos verstrichen ist.

In diesen Fällen können Sie den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten und den vollen Kaufpreis (eventuell abzüglich eines Wertersatzes für die Nutzung) zurückverlangen.

Tipp: Dokumentieren Sie jeden Mangel sofort mit Fotos und kommunizieren Sie schriftlich mit dem Händler, um Beweise zu sichern.

Fazit: Ihre Rechte bei Mängeln

Setzen Sie Ihre Ansprüche durch und lassen Sie sich nicht abwimmeln. Wenn Sie technische Hilfe benötigen, auch in der Region, steht unser Service für Waschmaschine-zieht-kein-wasser Waltersdorf bereit. Handeln Sie jetzt für eine schnelle Lösung.

Anrufen